Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8:00 - 17:00
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Oldtimer-Zulassung

Als Besitzer eines "Oldtimers" können Sie unter anderem steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Erforderlich ist die positive sachverständige Begutachtung (Oldtimerbegutachtung gemäß §23 StVZO) Ihres Fahrzeugs, welche wir an unserer Prüfstelle durchführen.

Ein weiterer Vorteil eines Oldtimers mit "H-Kennzeichen" ist die freie Fahrt durch Umweltzonen, weil diese Fahrzeuge von der Verordnung ausgenommen sind, Sie benötigen keine Feinstaubplakette.

H-Kennzeichen oder 07er-Nummernschild?

Ob für Sie ein H-Kennzeichen oder ein rotes 07er-Nummernschild die bessere Wahl ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sie finden auf unserer Website weitere Informationen zum H-Kennzeichen und zum roten 07er-Nummernschild.

Voraussetzungen zur Zulassung eines historischen Fahrzeugs

Die Grundvoraussetzung: Das Fahrzeug muss nachweislich vor mehr als 30 Jahren zugelassen worden sein. Weiterhin sind folgende Bedingungen zu erfüllenn:

  1. Es gibt eine gültige Betriebserlaubnis oder ein Gutachten nach §21 StVZO (Einzelbetriebserlaubnis)
  2. Es gibt eine Begutachtung nach §23 StVZO (Verleihung zum "kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut")
  3. Der Oldtimer ist in einem guten, erhaltenswerten Zustand
  4. Der Oldtimer ist im ursprünglichen Zustand oder wurde mit Originalteilen restauriert
  5. Möglich sind "zeitgenössische Umbauten" oder Umbauten, die innerhalb der ersten 10 Jahre nach der Erstzulassung erfolgten

So helfen wir Ihnen beim Kennzeichen

Voraussetzung: Die Erstzulassung des Fahrzeugs muss nachweislich mehr als 30 Jahre zurückliegen.

Die Oldtimerbegutachtung gemäß §23 StVZO umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO) sowie der sachverständigen Begutachtung, ob das Fahrzeug in gutem Pflege-/Erhaltungszustand ist und sich weitgehend im Original- bzw. zeitgenössischen Zustand befindet bzw. fachmännisch restauriert wurde.

Haben Sie noch Fragen zu "Ihrem Oldtimer"? Wenden Sie sich bitte direkt an uns.