Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8:00 - 17:00
Samstag 9:00 - 12:00

Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung wird umgangssprachlich oft als "TÜV" bezeichnet, heißt aber tatsächlich Hauptuntersuchung gemäß §29 StVZO, oder kurz "HU".

Diese Unterlagen benötigen Sie

Wenn Ihr Fahrzeug zugelassen ist:

  1. Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Original
  2. Haben Sie den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung verlegt, dann: 
    Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 2 im Original

Wenn Ihr Fahrzeug abgemeldet ist:

  1. Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 2 im Original

Bitte beachten Sie auch:

  • Sollten Änderungen am Fahrzeug vorgenommen worden sein, die nicht in den Fahrzeugpapieren dokumentiert sind (Räder, Lenkrad, Tieferlegung, o.ä.) bitte den Nachweis der Änderungsabnahme oder entsprechende Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) mitbringen.
  • Bei Autogasanlagen sollte der Gastank mindestens zu 50% gefüllt sein.

Umbauten/Änderungen am Fahrzeug

Wir informieren Sie gerne, welche Unterlagen (z.B. ABE, Teilegutachten, o.ä.) Sie benötigen und was Sie bei bestimmten Kombinationen wie z. B. Alu-Räder in Verbindung mit einem Sportfahrwerk und/oder einem Sonderlenkrad zu beachten haben. Beachten Sie unsere Seite "Eintragungen".